LEISTUNGEN.

Wir führen Arbeiten innerhalb der Leistungsphasen 6 – 9 § 34 HOAI 2013 aus. Unabhängig ob Bauen im Bestand, Neubau, öffentliche oder private Gebäude, unser täglicher Anspruch ist die Umsetzung unserer Arbeiten unter den drei Gesichtspunkten QUALITÄT – ZEIT – KOSTEN. Unsere Kernkompetenz ist die örtliche Bauleitung – verkürzt: Wir sind Baustelle!

  • AUSSCHREIBUNG.
  • VERGABE.
  • BAUÜBERWACHUNG.
  • OBJEKTBETREUUNG.
  • PROJEKTSTEUERUNG.

Ausschreibung.

HOAI 6 – In der Leistungsphase 6 § 34 HOAI 2013 „Vorbereitung der Vergabe“ ermitteln wir auf Basis der vorliegenden Planunterlagen die Mengen, erstellen positionsbezogene Leistungstexte für die einzelnen Gewerke, bepreisen diese und durch den Vergleich mit der Kostenberechnung nehmen wir die Kostenkontrolle vor.

Vergabe.

HOAI 7 – In der Leistungsphase 7 § 34 HOAI 2013 „Mitwirkung bei der Vergabe“ versenden wir die vorher erstellten Ausschreibungsunterlagen an die mit dem Bauherrn abgestimmten Firmen, wir prüfen und werten die eingegangenen Angebote und erstellen einen gewerkebezogenen Preisspiegel der jeweiligen Leistung. Wir führen je nach Art der Vergabe (öffentlich, beschränkt, freihändig) die Verhandlungen mit den Bietern. Abschließend erstellen wir einen Vergabevorschlag, bereiten die Auftragsunterlagen vor und nehmen nach Vergabe einen Vergleich zu der Kostenberechnung vor.

Bauüberwachung.

HOAI 8 – In der Leistungsphase 8 § 34 HOAI 2013 „Objektüberwachung“ überwachen wir unter Beachtung der drei Stützen unserer Arbeit QUALITÄT – ZEIT – KOSTEN die örtliche Ausführung auf der Baustelle. Wir überprüfen die ausgeführten Arbeiten auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung, Abgleich der Arbeiten zum geschlossenen Bauvertrag und zu den einschlägigen Vorschriften wie auch zu den anerkannten Regeln der Technik. Wir führen unabhängig von der Objektgröße regelmäßige Baubesprechungen mit den baubeteiligten Firmen und den fachlich Beteiligten durch. Wir überprüfen regelmäßig den Baufortschritt mit dem vereinbarten Bauzeitenplan, prüfen die eingehenden Rechnungen der bauausführenden Firmen und stellen eine Kostenkontrolle durch Soll-Ist-Abgleich zu den vertraglich vereinbarten Leistungen sicher. Im Zuge der Fertigstellung der örtlichen Ausführung organisieren wir die gewerkeweisen Abnahmen, erstellen Abnahmeempfehlungen für den Bauherrn, führen die öffentlich-rechtlichen Abnahmen durch die Genehmigungsbehörden unter Mitwirkung der fachlich Beteiligten herbei. Nach Abschluss der Arbeiten wird die Kostenfeststellung gem. DIN 276 durch uns als Abschluss der fortlaufenden Kostenkontrollen, die Gewährleistungsliste mit Auflistung der Verjährungsfristen für Mängelansprüche sowie die Objektdokumentation erstellt.

Objektbetreuung.

HOAI 9 – In der Leistungsphase 9 § 34 HOAI 2013 „Objektüberwachung“ nehmen wir die fachliche Beratung der innerhalb der Verjährungsfrist, längsten bis zum Ablauf von 5 Jahren, festgestellten Mängel vor. Wir bieten Objektbegehungen und Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfrist an und unterstützen den Bauherrn bei der Freigabe von Sicherheitsleistungen.

Projektsteuerung.

Wir erbringen den Leistungsbereich der Projektsteuerung/Projektkoordination parallel und/oder ergänzend zur Planung für den AG, im Hinblick auf eine strukturierte und zielführende Realisation von Bauprojekten. Ein Bereich, dem zunehmende Bedeutung zu Teil wird, insbesondere vor dem Hintergrund hoher Auslastungen in der Baubranche und sich stetig erhöhenden Baukosten. Unser Ansatz dabei ist es, Projekte frühzeitig durch entsprechende Weichenstellungen bezogen auf die Ziele des AG zu optimieren, Planungsteams zusammenzustellen und Projektentscheidungen zieloptimiert und zeitgerecht herbeizuführen.

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